
Es ist…
12. Oktober 2022
Treffen
21. Oktober 2022Wo verläuft da die rote Linie?
Ich bin sprachlos, nein, anders, ich habe genug Worte für das, was mein Vermieter seit Freitag mit mir treibt, aber die sind nicht unbedingt jugendfrei, ähm, das was in meiner Jugend unter jugendfrei zu verstehen gewesen wäre.
So, langsam reinkommen ins Thema, möglichst wertfrei die Tatsachen aufgezählt, damit sich jede Leserin/ jeder Leser selbst sein Urteil bilden kann.
Also: Am Freitag, den 14.10.22, erhielt ich um 9.55 Uhr eine Mail mit dem Inhalt, dass am Mittwoch, den 19.10.2022 ab 8.30 Uhr eine Legionellenuntersuchung im Haus ansteht. Ich checkte meine Termine für den Tag, überlegte, ob jemand anders für mich an dem Termin teilnehmen könne, Ergebnis immer dasselbe: Ich kann an diesem Tag nicht! Das teilte ich meinem Vermieter mit. Einfach nur diesen Satz, auf Erklärungen, warum, wieso, weshalb hat er keinen Anspruch, unser Verhältnis ist seit der Geschichte mit der nicht richtig funktionierenden Fußbodenheizung sowieso mehr als gespannt.
Am Freitagabend erhielt ich dann per cc eine Mail, die an den Hausverwalter geschickt worden war: In dieser Mail wird mir vorgeworfen, nicht einmal eine Alternativuhrzeit vorgeschlagen zu haben, meine Verweigerungshaltung sei ja bekannt, er !! würde nur noch über meinen Anwalt mit mir kommunizieren, den Anwalt setzte er dann auch gleich in cc. Und es wurde nach den Kosten für einen zweiten Termin gefragt. Das mit den Kosten sehe ich persönlich als Nötigung an, mit der Weiterleitung meiner Mail und entsprechenden Kontaktdaten an den Verwalter wurde der Datenschutz verletzt und die cc an meinen Anwalt? Da konnte ich fassungslos nur noch den Kopf schütteln. Der Abend war versaut, definitiv.
Am Sonntag hatte ich mich beruhigt und alle in Betracht kommenden Möglichkeiten abgeprüft. Keine Option ist es für mich einem Hausbewohner einen Schlüssel zu geben, muss ich auch nicht. Aber, großes ABER, eine Bekannte vom Vermieter hat einen Schlüssel (ja, ich fühlte mich bei Mietvertragsunterzeichnung genötigt diesen Passus zu unterschreiben =>ich wollte die Wohnung!), wohnt in Bamberg und ja, der würde ich das Betreten der Wohnung erlauben. Zu diesem Vorschlag, der mir schon sehr schwerfiel, aber eine weitere Eskalation unbedingt vermeiden helfen sollte, habe ich bis jetzt nichts gehört.
Stattdessen erhielt ich heute eine Mail mit dem Vorwurf der Unflexibilität, Hinweise auf Krankheit, verschieben und geübt sein (?? Was soll das denn?), Gesundheitsgefährdung, die durch eine verschobene Prüfung alle im Hause trifft. Und dann der Hammersatz:
„Uns ist die Sache so wichtig, dass uns nichts andres übrig bleibt Ihre Amtsleitung um Freistellung für Mittwochvormittag zu bitten.“
Ich hatte noch nicht zu Ende gelesen, da klingelte schon das Telefon der Geschäftsstelle. Sie hätten eine Mail meines Vermieters erhalten. Was sie damit machen sollen? Schulterzucken von meiner Seite, am Telefon schwer zu sehen, aber mehr fiel mir in dem Moment auch nicht ein.
Später kann noch Amtsleiter vorbei und war natürlich „not amused“. Ich solle doch meine Sachen mit meinem Vermieter ohne Einschaltung des Amtes klären. Mach ich doch. Ich habe nicht um Freistellung gebeten.
Nur noch mal zur Klarstellung: Ich kann wegen der Kurzfristigkeit der Bekanntgabe, die eindeutig und unzweifelhaft vom Vermieter zu verantworten ist, nicht. Es ist ein „Ich kann nicht!“ und kein „Ich will nicht!“. Das ist ein Unterschied. Ich habe heute Nachmittag mit dem Verwalter telefoniert, habe inzwischen die Kontaktdaten des Prüfers, habe auf drei verschiedenen Wegen versucht den Kontakt herzustellen, alles in meiner freien Zeit. Alles, um ein Problem zu lösen, welches ich nicht verursacht habe!
Ich weiß nicht, wie viele Persönlichkeitsrechte mein Vermieter seit Freitag verletzt hat, bei allem Verständnis für seine Situation, ich vermiete selbst, aber die Mail an meinen Amtsleiter hat eine rote Linie überschritten. Ich weiß noch nicht, ob ich mich dagegen rechtlich zur Wehr setzen will, ich möchte in dieser Wohnung wohnen bleiben, noch. Oder ob die Reaktion in diesem Fall einfach nur ein „Aussitzen“ ist.
Denn machen wir uns doch nichts vor: Bei all diesem Theater seitens meines Vermieters, dass es um die Gesundheit geht, geht es in Wirklichkeit doch nur uns Geld! Nämlich wer einen eventuellen zweiten Termin zu bezahlen hat. Und da habe ich inzwischen natürlich schon wieder Geld in meinen Anwalt investiert, der mich rechtlich beraten hat. Die Antwort ist klar: Bei Berufstätigen ist die Frist, wenn es sich nicht um akute Dinge wie einen Wasserschaden oder ähnliches handelt, mindestens sieben Tage! Und damit ist auch die Frage geklärt, wer bei einem zweiten Termin die Kosten zu tragen hat…
P.S.: Die Prüfung konnte heute Morgen um 6.26 Uhr abgeschlossen werden, weil der Prüfer flexibel war.
Alter ist übrigens keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen!




